Mittelelbisches Wörterbuch, Band 2 (H-O), Spalte 50
hänseln Vb. 1. ‘necken,  foppen, verspotten’ 3: HA-
Oh, Wb-Holzl 104, Wb-Nharz 77, 4: BLA-All, Mda-Sti
94. – 2. ‘das Brautpaar mit einer Schnur aufhalten, um
eine Geldspende zu erwirken’,  snren, 2: Vk-Anhaltb
41 (ZE-Ste). – 3. ‘jmdn. in die Brüderschaft der Knechte
aufnehmen’,  bengeln, 2: vereinz. Altm., 3: vereinz. n
elbostf. – Brauch: Die bis ins letzte Drittel des 19. Jh.
übliche Aufnahme neuer Knechte in die Knechtebrü-
derschaften geschah im Gemeindekrug, der Altmeister
leitete die Feier. Die Kandidaten mussten u.a. einen mo-
ralisch einwandfreien Lebenswandel nachweisen, drei
Scheffel Weizen tragen können und Nichtraucher sein.
Zugleich wurden ihnen für die Zukunft Verhaltensre-
geln wie regelmäßiger Besuch der Kirche, Wechsel der
Dienstherrschaft nur zu Martini, Geheimhaltung der Vor-
gänge in der Brüderschaft usw. auferlegt. Die Aufnahme
in die Brüderschaft musste mit Geld oder Branntwein er-
kauft werden. An die Aufnahmezeremonie schloss sich
ein Gelage an. (vgl. u.a. Brauch-wAltm 45).
Lautf.: hänseln, henseln; außerdem: hanseln Mda-Sti 94.
Zuss.: zu 3.: in-; sonstiges: hen-.
Expandiere:
Lemma
hänseln
Grammatische Angabe
Vb.
Gliederung
1.
Bedeutung
‘necken,  foppen, verspotten’
Verbreitung
  • 3: HA-Oh, Wb-Holzl 104, Wb-Nharz 77
  • 4: BLA-All, Mda-Sti 94.
2.
Bedeutung
‘das Brautpaar mit einer Schnur aufhalten, um eine Geldspende zu erwirken’,  snren
Verbreitung
2: Vk-Anhaltb 41 (ZE-Ste).
3.
Bedeutung
‘jmdn. in die Brüderschaft der Knechte aufnehmen’,  bengeln
Verbreitung
  • 2: vereinz. Altm.
  • 3: vereinz. n elbostf.
Belege
Brauch: Die bis ins letzte Drittel des 19. Jh. übliche Aufnahme neuer Knechte in die Knechtebrü- derschaften geschah im Gemeindekrug, der Altmeister leitete die Feier. Die Kandidaten mussten u.a. einen moralisch einwandfreien Lebenswandel nachweisen, drei Scheffel Weizen tragen können und Nichtraucher sein. Zugleich wurden ihnen für die Zukunft Verhaltensregeln wie regelmäßiger Besuch der Kirche, Wechsel der Dienstherrschaft nur zu Martini, Geheimhaltung der Vorgänge in der Brüderschaft usw. auferlegt. Die Aufnahme in die Brüderschaft musste mit Geld oder Branntwein erkauft werden. An die Aufnahmezeremonie schloss sich ein Gelage an. (vgl. u.a. Brauch-wAltm 45).