Kranzrden n. Wettspiel, bei dem ein Reiter in vollem Galopp mit einem Stab herabhängende Kränze aufnehmen muss, 1: vereinz. nwaltm., 2: verstr. Altm., ADVk Kt. 28 (vereinz. JE2), 3: Brauch-wAltm 87 (verstr. s GA), vereinz. sw elbostf. – Brauch: Nach Möglichkeit sollen die beiden an einem Tor hängenden Kränze mit einem Stoß auf den Stab gebracht werden. Zwei Ritte werden durchgeführt, Sieger wird der Reiter, der die meisten Kränze herabstößt. Brauch-wAltm 84 (GA-Jer). Das K. findet häufig zu Pfingsten statt. BrauchwAltm 84 (verstr. Altm.), Pröhle 1858 (OSCH-Be Wu). Andere Termine sind der Sonntag vor Pfingsten (Brauch-wAltm 87, SA-Han), Himmelfahrt (a.a.O. 84, GA-Clü), nach Pfingsten (Bewohner-Altm 2,233) oder die Zeit der Roggenmahd (Brauch-wAltm 84, GA-Fle).
Lautf.: Kranzriden; außerdem: Kränzchenreiten vereinz. nwaltm. Altm.