Johanniskrne f. ‘zum Johannistag gefertigter Kranz, der mit bestimmten Blumen, Ähren und grünen Zweigen geschmückt sein kann’ 2: Brauch-Ma 274 (STE-Bo), Brauch-Anhalt 137 (ZE-Bor), Brauch-Rie 748, 3: a.a.O. 273 (WO-Ol), Vk-Harz 8,65 (Harzv., Nharz.), 4: verstr. anhalt. – Brauch: Die J. wird vorw. mit Feldblumen wie z.B. Klatschmohn, Kornblume, Kamille und Rittersporn geschmückt, außerdem werden meist grüne Zweige und auch Ähren in den Kranz gewunden. Bes. im Harzv. und Nharz. wird Arnika verwendet. Vk-Harz 8,65. In Köthen wird auch eine Zitrone am Kranz befestigt. Vk-Anhalt
a 259. Nicht verwendet werden darf die Kornrade, da sie den Blitz anzieht.
Wirth 1928,33, Vk-Anhalt
a 258. Außerdem kann der Kranz mit bunten Bändern geschmückt sein. Brauch-Rie 748, Vk-Harz 8,65 (BA-Re), Vk-Anhalt
a 259. Er kann auch zwei sich kreuzende Reifen enthalten. Brauch-Rie 748, Vk-Harz 8,64, Vk-Anhalt
a 258f. In Borstendorf war er mit einem Hahn aus Knittergold versehen. Brauch-Ma 274. Die J. konnte an einem zentralen Platz ausgestellt sein. (dazu ausf.
Johann.) Häufig wurden aber in der Johannisnacht an allen Häusern am Fenster oder über der Haustür J. aufgehängt. Sie sollten den Segen bringenden Tau dieser Nacht auffangen. Vk-Harz 8,65 (Harzv.), Vk-Anhalt
a 258. Man ließ sie teilweise bis zum Herbst dort hängen oder nahm sie noch in derselben Nacht bzw. einige Tage später ab, um sie im Stall oder unter dem Dach aufzuhängen. Wo keine J. ausgehängt wurde, verschmutzen Kinder am folgenden Tag die Haustür. Vk-Anhalt
a 259 (DE-Que Ro). – Volksgl.: Die J. hält Wind und Unwetter vom Giebel ab. Brauch-Anhalt 137 (DE-Ca). Sie schützt vor Blitzschlägen. Vk-Harz 8,65 (Harzv.), Vk-Anhalt
a 259,
Wirth 1928,33f. Sie kann Mäuseplagen fernhalten. Vk-Harz 8,65 (Harzv.), Vk-Anhalt
a 259 (KÖ-GrBad Thu Wü). Gegen Krankheit werden dem Vieh einige Blätter der J. ans Futter gegeben (KÖ-Dro). Tee aus Blättern der J. lindert Rheuma (KÖ-Wö). Das Bad in Wasser, in dem ein Stück der J. gekocht wurde, hilft gegen Reißen, die Dämpfe des Wassers erleichtern das Gebären. Vk-Anhalt
a 259.