Brtband n. ‘buntes, bis zur Ferse oder bis zum Knie hinabreichendes Seidenband, das die Braut statt eines Schleiers trug’, im 20. Jh. veralt., 2: vereinz. Altm., 3: Volksgl-Ma 71, Tracht-Ma 253.
Sigle: Volksgl-Ma (8 Artikel) Zurück
Brtrad n. ‘Spinnrad, das die Braut zur Aussteuer erhält’, wird durch befreundete Mädchen festlich geschmückt, veralt., Hochtt, 2: Bewohner-Altm 2,209, Hochzeit-Altm 50, 3: Volksgl-Ma 65.
Lautf.: Brtrad Hochzeit-Altm 50; Brutroad Volksgl-Ma 65.
Dd m. 1. ‘Ende des Lebens, Tod’ verbr. – forr dn worsch a schnor Dd DE-Ca; De Kunne von Greitchens Dod war wie’n Loopfüer dorch’t lütge Dörp e gahn; ... Rauch 1929,66; Rda.: dd un daiwel ‘allerhand (unnütze) Gegenstände’ Vk-Ask 68; diu sst iut as dai Deod ‘du siehst schlecht aus’ SA-Dä; en kint des ddes sn ‘bald sterben müssen’ Wb-Nharz 44; beim Sterben tun Doi kommen JE2-Za; en Dod von de Schippe huckt ‘mit dem Leben davongekommen sein’ Sprw-Börde; opp’n Dood forrferen ‘sich sehr erschrecken’ Wb-Holzl 76; sich zu Dode ängstijen ZE-Roß; dao künn’ jo den Dd daovon hämm ‘das kann einen sehr erschrecken’ Wb-Altm 36; de dd löppt äwwer mn graff ‘mir läuft ein eisiger Schauer über den Rücken’ Id-Quea 148; sik op’n Det verküllen ‘sich ernsthaft erkälten’ HA-Oh; Ich kann das uffen Td nich lei’n. Wb-Ak 105; op’n dt nich tschtn kennen Wb-Nharz 44; Darumme kann’n sek nich in’n Dod leggen ‘um diese Kleinigkeit soll man nicht viel Aufhebens machen’ Sprw-Harzvorlf 22; Sprw.: for’n dt is kein krt ewossen Wb-Nharz 44; De Dd will’n Ursack hämm. Wb-Altm** 47; de Dod kümmt ungeropen Bewohner-Altm 2,40; de Dod grippt ümmer da hen, wu’t an weihsten deiht HA-No; einen Det kann man bles starben HA-Oh; ummesiss is der Dod Sprw-Börde; Umsüs is de Dod, un de ook nich, Prester un Köster will’n ook ähr Deel. Bewohner-Altm 1,328; een si’n Dod, is dän änner si’n Broot STE-Hü. – Brauch: Nach Eintritt des D. werden dem Leichnam Mund und Augen zugedrückt. verstr. Am folgenden Morgen läuten zu Ehren des Verstorbenen die Kirchenglocken. Volksgl-Ma 38, Brauch-Anhalt 313. Die Totenwäscherin ( Ddenfr) geht im Ort umher und gibt den Todesfall bekannt, bei einem zweiten Rundgang wird von ihr oder einem Leichenbitter der Termin des Begräbnisses mitgeteilt. Die aufgebahrte Leiche stand bis dahin 4–6 Tage im Sterbehaus, wo der Leichenzug bis ins 20. Jh. hinein seinen Anfang nahm. verstr.; zum Waschen, Anziehen und zur Aufbahrung des Toten 1Lke, zum Begräbnis Begrfnis. – Volksgl.: Todesorakel geben – bes. zu bestimmten Gelegenheiten – an, wer oder wann jmd. stirbt. Um zu erfahren, ob man im neuen Jahr gesund bleibt, tritt man in der Silvesternacht mit einem brennenden Licht in jeder Hand vor den Spiegel, erscheint ein Leichenzug darin, wird man sterben. Vk-Anhalta 173. Das gilt ebenso für jmdn., der am Weihnachts- oder Silvesterabend in einer beleuchteten Stube einen doppelten, kopflosen oder keinen Schatten wirft. Volksgl-Ma 38, Vk-Anhalta 173 und 337. Auf wessen Seite sich bei der Trauung das Altarlicht trübt, der stirbt zuerst, erlischt es, steht der Tod bald bevor. Hochzeit-Altm 34, vgl. dazu u.a. Hochtt, Njr, Silvester, Twölften. Eine große Anzahl von Erscheinungen oder Ereignissen, die am oder im Anwesen wahrzunehmen sind, künden vom baldigen Tod eines Bewohners (in Auswahl): zeigt sich ein Käuzchen oder eine Eule im Gehöft oder lässt den Schrei hören, der als Kumm mit ausgedeutet wird (verbr.), stößt ein Maulwurf auf dem Grundstück auf (verbr.), heult ein Hund, bes. beim Läuten der Glocken (vereinz. Altm., Volksgl-Ma 35 – CA-Fe), bellt ein Hund mit der Schnauze nach unten (Vk-Anhalta 172 – CA-Zu, BE-GrMü), kräht ein Huhn oder krächzt ein Rabe auf dem Dach (verstr.), zirpt im Haus eine Grille (Volksgl-Ma 35, Vk-Anhalta 172), sitzt eine Kröte im Keller (a.a.O. 172), kreisen Störche über einem Haus (vereinz. Altm.), hört man im Bett liegend einen Holzwurm (Volksgl-Ma 35, Vk-Anhalta 172, Ddenr), findet man unter grünen Pflanzen wie Bohnen, Grünkohl u.a. ein Gewächs mit weißen Blättern (verstr.), knacken die Möbel (vereinz. Altm.), fällt ein Bild oder ein Spiegel von der Wand (Vk-Anhalta 172 und 337), klinkt eine Tür von selbst, poltert es auf der Treppe oder klopft es im Tischkasten (Volksgl-Ma 36, Vk-Anhalta 172), steht die Wanduhr plötzlich still (Volksgl-Ma 36, Vk-Anhalta 174 – KÖ-Thu), wird im Backofen ein Brot vergessen (vereinz. Altm.), niest jmd. am Sonntagmorgen auf nüchternen Magen (Abergl-Altm 26), träumt man z.B. von weißer Wäsche, Blumen, Kränzen oder faulen Eiern (Vk-Anhalta 174). Bessert sich der Zustand eines Kranken am Sonntag, wird er bald sterben. Vk-Anhalta 174. Das gilt auch für kleine Kinder, bei denen nach der Geburt die Totenglocken läuten (Bewohner-Altm 2,138) oder die die ersten Zähne oben bekommen (vereinz. Altm.). Stirbt ein Pferd, darf man nicht darüber weinen, sonst stirbt jmd. in der Familie. Abergl-Altm 25 (SA-Sta). Einem Sterbenden wird das Kopfkissen weggezogen, um ihm das Sterben zu erleichtern und das Fenster geöffnet, damit die Seele fortziehen kann. Liegt eine Person in der Nacht im Sterben, müssen alle Hausbewohner geweckt werden, sonst bekommen sie den Todesschlaf, ähnlich verhält es sich mit dem Vieh im Stall. verstr. Alles muss aus dem Zustand herausgerissen werden, in dem es sich beim Eintritt des Todes befunden hatte, um die Lebenskraft zu erhalten, so werden z.B. Pflanzen und Tiere umgestellt. Der Tod des Hausherren wird dem Vieh, den Bienen und den Bäumen angesagt, damit sie weiterhin gedeihen. verstr. Um zu verhindern, dass der Tote ein Nachzehrer wird, legt man ihm ein Geldstück in den Mund oder auf die Augen. vereinz. Altm. Es darf keine Träne auf den Toten fallen, sonst findet er keine Ruhe, aus diesem Grund sollte auch lautes Wehklagen unterbleiben. verstr. Gegenstände, die in Berührung mit dem Toten standen, sind für die Lebenden gefährlich, so muss das Namenszeichen aus der Wäsche entfernt werden, will man sie wieder tragen (verstr.), das Stroh, auf dem der Tote aufgebahrt war, verbrannt (Vk-Anhalta 182) und die Nadel, mit der das Leichenhemd genäht wurde, vergraben werden, da man mit ihr Unheil anrichten kann. verstr. anhalt. Streicht man hingegen mit der Hand eines Toten über ein Muttermal, eine Warze oder ein Überbein, vergehen diese. verstr. – 2. in der Verbdg.: Td un L’m Kartenspiel, 4: Wb-Ak 171. – 3. ‘vertrocknete Blüte an Äpfeln, Birnen und Beeren’ 3: vereinz. elbostf., 4: verstr. anhalt. – d hasd en Dd jr nich abjemachd BE-Al. – 4. ‘trockener Schleim in den Augenwinkeln’, Klter (n.Z.), 4: BE-Il.
Lautf., Gram.: Do(o)d, Do(o)t, [dd, -t] SA-Ah Die, vereinz. nw SA (außer nwaltm.), GA-Bo, verbr. ö Altm. n/mittleres JE2 mbrdb. elbostf., verstr. omd.; Tod CA-Ca, verstr. anhalt.; Doet, [det] HA-Oh, Id-Eilsa 58, Mda-Weg 91; Doud, [dout] Matthies 1903,25, verstr. sw Altm.; Daud, Daut, [daut] SA-Ku Zie, verbr. w Altm.; duot OSCH-Di; det Mda-Ro, Mda-Fuhne 79 (vereinz. sw KÖ, KÖ-Me, DE-Ca Que, veralt.); [deod, -t] verbr. nwaltm.; Doi Dat. Sg. JE2-Za; [dl] Dat. Sg. Mda-Fuhne 32 (DE-Ca).
Dpe f. 1. ‘Taufe’ 1: SA-Fa, 2: vereinz. w Altm., verstr. ö Altm., JE2-Alt See, verstr. mbrdb., 3: verbr. elbostf. (außer sö, dort vereinz.), 4: verstr. omd. – In de Döpe kreig hei den Namen “Stoffel”, wie de Vader heiten dehe. Rauch 1929,8; Verbdg.: jüste Döpe ‘Feier, die kinderlose Paare ausrichten müssen’ Wb-Holzl 77 (HA-Eil); Rda.: dat Pärd is nich de Dpe wert ‘das Pferd taugt nichts’ BA-Re; To der dope vunde wedder In kerkghank schal men nicht mehr hebben den sosz par frouwen. Salzwedeler Taufordnung 1480, Cod. dipl. Brdb. 1.14,390. – Brauch, Volksgl.: Das Neugeborene wurde 4–6 (Vk-Harz 6/7,45, Vk-Anhaltb 30) oder 8–12 Wochen (Vk-Altm 249) nach der Geburt getauft. Die D. findet in der Regel in der Kirche statt, nur im Notfall wurden Haustaufen vorgenommen. verstr. In der Zeit bis zur D. muss sehr sorgfältig auf das Kind aufgepasst werden, um es vor bösen Geistern zu schützen, die es u.a. durch ein Wechselbalg austauschen könnten. Bewohner-Altm 2,140. Um einer Behexung vorzubeugen, wurde ihm für den Taufgang ein Beutelchen mit Salz, Brot und Dill in die Kleidung gelegt. Vk-Anhalta 330. Die Aufforderung, Pate des Kindes werden zu sollen, erging mit dem (Ge-)Vatternbrief (ausf. Vadder(n)brf), der vom Lehrer oder Kantor geschrieben und von der Hebamme ausgetragen wurde. verstr. Diese Einladung erhielten 5 (Bewohner-Altm 2,140) oder 6 Paten (Vk-Harz 6/7,45). Die Paten wurden bes. sorgsam ausgewählt, da deren geistigen und sittlichen Eigenschaften auf das Kind übergehen würden (ausf. Vadder). verstr. Dies spielte auch bei der Namengebung eine Rolle. Das Erstgeborene erhielt – je nach Geschlecht – den Namen des Vaters bzw. Großvaters oder der Mutter, die weiteren Kinder bekamen Namen der Paten. Vk-Altm 248, Volksgl-Ma 21 f., Vk-Harz 6/ 7,47. In Analogiehandlungen kam der Wunsch zum Ausdruck, das Kind mit nützlichen Eigenschaften und Fähigkeiten auszustatten: Die Paten verrichteten vor dem Taufgang versch. Arbeiten, damit das Kind später recht geschickt würde. Volksgl-Ma 22 f. In anderen Fällen war es die Mutter, die in der Zeit des Taufgangs sieben- oder neunerlei Arbeiten auszuführen hatte, so z.B. auch das Lesen in der Bibel. Neben der Mutter sollte auch der Vater zu Hause bleiben, damit das Kind nicht ungeschickt würde. verstr. Der Wunsch der Eltern nach Glück und Reichtum des Kindes kam darin zum Ausdruck, dass ein Goldstück oder ein Blatt bedruckten Papiers in das Taufkleid oder den Patenbrief gelegt wurde. verstr. In Elbingerode steckte man in den Patenbrief eines Jungen eine Stahlfeder, in den eines Mädchens eine Nähnadel. Vk-Harz 6/7,47. Vor dem Taufgang wurde das Gesangbuch aufs Geratewohl aufgeschlagen, der entsprechende Vers deutete auf die Zukunft des Kindes. Volksgl-Ma 20. Der Täufling, dessen Kleidung die Paten besorgten (verstr.), wurde von der Frau eines Paten abgeholt, um es zur D. zu tragen, während des Kirchgangs trug ihn die Hebamme. verstr. Der Pfarrer empfing den Zug an der Kirchtür und segnete die Mutter, die seit der 1. Hälfte des 20. Jh. bei der D. zugegen ist. Vk-Anhaltb 31 und 35. Bei Nichtanwesenheit der Mutter bildete die Begleitung einen Halbkreis um den Taufstein, wobei das Kind reihum von den Paten in den Arm genommen wurde, der älteste Pate hielt es über dem Taufbecken. verstr. Es sollten nur dann zwei Kinder mit dem gleichen Wasser getauft werden, wenn sie gleichen Geschlechts sind, sonst würde der Junge den Mädchen nachlaufen und das Mädchen einen Bart bekommen. Schreit das Kind während der D. nicht ein einziges Mal, wird es bald sterben. verstr. Altm. Dies gilt auch, wenn sich auf dem Friedhof ein offenes Grab befindet. Vk-Altm 248. Nach der Taufhandlung nahm ein Mädchen oder die jüngste Frau der Paten das Kind auf den Arm, um es mit schnellen Schritten nach Haus zu tragen, weil es dann um so früher laufen lernen und später flink arbeiten würde. verstr. Altm. In anderen Orten trug die Hebamme das Kind zurück und legte es in der Stube unter den Tisch, damit es groß würde. Volksgl-Ma 25. Anschließend erhielt der Täufling von den Paten ein eingewickeltes Geldgeschenk (verstr.), seit der 1. Hälfte des 20. Jh. sind es vorw. Sachgeschenke (Vk-Anhaltb 33). Waren die Paten nach Hause gegangen, erschien bei ihnen mehrmals die Hebamme, um sie zum Taufessen einzuladen. Volksgl-Ma 26. Neben den Taufpaten waren auch die so genannten “ Fressgevattern” geladen. verstr. Das Essen war sehr üppig, es erklang laute und ausgelassene Musik. Urspr. konnten die Feierlichkeiten mehrere Tage dauern. verstr. Wenn das Kind gedeihen soll, muss die Mutter von allen Speisen etwas probieren. verstr. Altm. Nach dem Mahl wurde auf einem Teller für die Hebamme gesammelt. verstr. Dpde Dpige Kinddpe Kindelbr. – 2. dass. wie Dp(e)stn, 2: Wb-Altm 37, 3: Volksgl-Ma 24.
Lautf.: Döpe, [dp] verstr. n WO, JE2-Alt See, JE1-Lei, verbr. n/w elbostf.; Dööp, [dp] Wb-Altm 37, SA-Ban, verstr. ö Altm. (außer n WO); Depe, [dep] vereinz. w elbostf.; Deepe, [dp] WO-Me, verstr. mittleres/s JE1 ZE, verbr. mittleres/ö/s elbostf.; Döäub Matthies 1903,5; Deup, [doip] SA-Fa Rie, GA-Ku; Teupe WE-Be; Düöpe OSCH-Di Schl; Diöpe WE-Ri; taufe Mda-Sti 31; Dofe ZE-Eich; Toofe, [tf] verstr. anhalt.; vgl. auch Kinddpe.
Fensterlucht f. 1. ‘Fensteröffnung’ 2: OST-Bi. – 2. Brauch, der darin bestand, dass Hochzeitsgäste im Haus des Bräutigams Fensterscheiben einschlugen und dafür jeweils eine mit Namen und Wappen versehene schenkten, 2: Wb-Altm 260, Volksgl-Ma 83.
Lautf.: [fenstlut] OST-Bi; Finsterlucht Wb-Altm 260, Volksgl-Ma 83.
Handelslde Plt. ‘Händler’ 2: Lautdenkmal 1937 (JE2-Gü), 3: vereinz. elbostf. – … de Handelslüe un Opköpers het’ en Dalder for’n Zentnär ebo’en … Wedde 1938,79. – Volksgl.: Handelsleute sollen vor der Taufe des Kindes nicht in dessen Nähe gelassen werden, Volksgl-Ma 16 (CA-Gli).
Lautf.: Handelslüe Wedde 1938,79; -l HA-Oh; handelsl Wb-Nharz 68; Hannslüü Lautdenkmal 1937 (JE2-Gü).
Kindsftken n. ‘Geschenk, das ein Neugeborenes angeblich seinen älteren Geschwistern mitbringt’ 2: Wb-Altm** 43, Vk-Altm 249, GA-Le, CALV-Zo, 3: Volksgl-Ma 18 (Drömling) – Bei den mitgebrachten Dingen konnte es sich u.a. um nahrhafte Würste handeln, die acht Tage nach der Geburt beim Kinnsfäutjen vertren im engsten Familienkreis verspeist wurden. Volksgl-Ma 18 (Drömling).
Lautf.: KindsföötkenVk-Altm 249; [kindsftn]CALV-Zo; Kinnsfötken Wb-Altm** 43; -fäutjenVolksgl-Ma 18 (Drömling); [kindftn] GA-Le.
Mai m. Monatsname, verbr. – dat hat passiat an twftn Mai achtainhunnadtwunföfdich (12. Mai 1852) SA-Dä; Bauernregel/Wetterregel: In’n Mai verdrögt (vertrocknet) nist. Bewohner-Altm 1,349; kolln Ma bringkt Strou un Hou (Heu); is de Ma koll un natt, füllt h dn Ba Sch (Scheune) un Fatt SA-Rist; Regnet es am ersten Mai, so regnet es Butter (gibt es reichlich Grünfutter für die Kühe). Vk-Anhalta 227; vom Stand der Saat am ersten Mai konnten Aussagen über den Ausgang der Ernte abgeleitet werden, Ackerbau-Anhalt 294; ‘n rscht’n Mai muß sich anne Kr (Krähe) in Rocken (Roggen) vorstechen ken’n. Wb-Ak 109. Erst am ersten Mai sollen versch. Nutzpflanzen gesät werden: Gerste, damit sie nicht unfruchtbar wird (ZE-Stra), Hirse, damit sie nicht von den Vögeln angefressen wird (DE-Ho) und Bohnen, um eine gutes Ernteergebnis zu erzielen (BE-Ra). Ackerbau-Anhalt 294, Vk-Anhalta 227. Der erste Mai galt vielfach als Austriebstag der Viehherden. Vk-Anhalta226. Von diesem Zeitpunkt an durften auch die Harzwiesen nicht mehr betreten werden. Vk-Harz 8,49. – Brauch: Man schickte am ersten Tag dieses Monats seine Mitmenschen in den Mai, indem man sie veralberte oder mit undurchführbaren Aufträgen neckte. Vk-Harz 8,49. – Volksgl.: Knechte und Mägde suchten am Morgen des ersten Maitags Futter auf fremden Grundstücken, um das Vieh vor Verzauberung zu schützen. SA-Pre (um 1860). Die Kinder liefen im Mairegen umher, um ihr Wachstum zu beschleunigen, vgl. Mairgen. Vk-Anhalta 228. Der Mai galt als Unglücksmonat. Deshalb sollte nicht geheiratet werden, da sonst die Ehe zerbräche (ZE-Sta) oder einer der Ehepartner stürbe (HA-Bo). Volksgl-Ma 60, Vk-Anhaltb 37.
Lautf.: Mai, Mei; außerdem: [ma] SA-Rist; [mä] Siedler-Je § 107 (JE2 n JE1).