Ballerpottsmten n. ‘Zerschlagen von Geschirr am Polterabend’ 2: Hochzeitsbrauch-Altm 350 (STE-Grie), Gaede 1962,178.
Beddewgen m. ‘Wagen, mit dem die Aussteuer der Braut in das Haus des Bräutigams gefahren wird’ 2: vereinz. Altm. – Brauch: Die Fahrt mit dem B. erfolgte am Tag vor der Hochzeit. Hochzeitsbrauch-Altm 350. Unter dem Schutz der Frauen steht der Transport des Brautbettes ( Brtbedde), da die Männer versuchen, etw. daraus zu entwenden. Wb-Altm** 41. Bevor der B. das Gehöft des Bräutigams erreicht, wird er einige Male im Dorf herumgefahren. Hochzeit-Altm 32.
Lautf.: Bettwaogen.
Hochtt f. ‘die Eheschließung und das damit verbundene Fest’ allg. – Hochtd frn HA-Oh; Taun Schützenfeste waren ‘t all Brut unn Bröddijamm, unn in Harrweßt maken se Hochtiet. Hbl-Ohre 1925 Nr. 7/ Wöhlbier (HA-Eim); dat Daigbrao (Tiegelbraten) gift up Hochtd tau Fruüschtick SA-Dä; Rda.: Et was ‘ne schöne Hochtied, Äten un Drinken ‘enaug, blot – to veel Lüe. WE-Oster; Bi ne lüttje Hochtiet hett et: Pott in de Gru’e (Grude) un denn na True. Wb-Holzl 32; Datt iss’n Hochtd dao de Katt hinnern Fürherd nicks van wt ‘eine kleine Hochzeit’ Wb-Altm** 46; Reim:Kalin, Kalin hat Hochtied doan,
hat meei nich nögt
(eingeladen), hat deei nich nögt,
hat all Hun und Katten nögt.
Kumm, Hermann, will’n beie doahen goahn,
will’n in Kalin öhr’n Keller krup’n
un uns dick un dun sup’n!
Hochzeitsbrauch-Altm 353 (GA-
Miest).
– Brauch, Volksgl.: 1. Termin: H. wurden außerhalb von Bestell- und Erntezeiten gefeiert, in der Regel im Frühjahr oder Herbst, in der Altm. wohl bes. um Pfingsten und Martini (Bauernhochz-Altm 363), in Anhalt bes. gern von August bis November (Vk-Anhalta 161), slt. im Winter (Vk-Anhaltb 38). Große Hochzeiten fanden Mitte des 19. Jh. meist im Spätherbst bis vier Wochen vor Weihnachten statt. Brauch-Anhalt 97ff. (ZE). In der Altm. wurden H. meist auf den Freitag gelegt. Den Dienstag wählte man bei großen H. oder der Wiederheirat einer Witwe. Vk-Altm 251, Bauernhochz-Altm 363. Kleinere H. und Witwenhochzeiten fanden auch sonntags statt. Der Donnerstag wurde gemieden. Hochzeit-Altm 14f. Im Harz war der übliche Tag früher der Dienstag, in jüngerer Zeit der Sonnabend; Mittwoch und Freitag wurden gemieden. Vk-Harz 6/7,55. Im n elbostf. (Hochzeit-Mab72) und in Anhalt (Vk-Anhalta 160) galten Dienstag, Donnerstag und Sonntag als geeignet. In Anhalt galten Montag, Mittwoch und Freitag als ungeeignet, später wurde dort bes. Sonnabend und Sonntag geheiratet. Vk-Anhalta 160. Allg. galten H. bei zunehmendem Mond als günstig, das Vermögen des Paares würde sich dadurch vermehren, auch Vollmond war geeignet, abnehmender Mond auf jeden Fall zu meiden. Das Datum durfte keine Sieben enthalten oder durch Sieben teilbar sein. Abergl-Altm 21. H. am siebenten Tag eines Monats brachten kein Glück. Vk-Anhalta 160 (KÖ-Ed). Auch der 13. galt als Unglückstag. Vk-Anhaltb 37 (ZE-Cos). Am Himmelfahrtstag geschlossene Ehen würden durch baldigen Tod gelöst. Vk-Anhalta161, Vk-Anhaltb 37 (BA-Ba). Dass. galt für den Totensonntag. Vk-Anhaltb 37 (ZE-Thie, BE-Be Neu). Im Februar (BE-Neu), in der Karwoche (vereinz. ZE, BA-Ba, BE-Be, DE-Zie), im Mai (ZE-Sta, BA-Ra) und an den Hundstagen (DE-Ka) sollte nicht geheiratet werden. Vk-Anhaltb 37. – 2. Ort, Dauer, Gäste: Während in der Altm. H. im 19. Jh. noch bis zu acht Tagen dauerten (Hochzeitsbrauch-Altm 349), ist für die Zeit nach der Jh.wende allg. eine Dauer von zwei Tagen belegt. Gefeiert wurde dort, wo das Paar später den Wohnsitz nahm, also in der Regel im Haus des Bräutigams. Die Feier fand auf dem Hof oder in der Scheunendiele statt, später zunehmend im Gasthof. Vk-Altm 251, Bauernhochz-Altm 363. Üblich war es auch, Hochzeitsmahl und Tanz verteilt auf versch. Zimmer im Hochzeitshaus zu halten. Vk-Anhaltb 43. Gäste waren außer Verwandten und Freunden auch Pfarrer und Kantor mit Familie sowie viele Bewohner des Dorfes, meist zwischen 200 und 300 Personen. Vk-Altm 251, Bauernhochz-Altm 363. – 3. Einholung der Braut: Am Vormittag des Hochzeitstages wurden Braut und Aussteuer meist in einem aufwändigen Zug unter Zurschaustellung von Braut und Besitz in das Hochzeitshaus geholt. Wohnte die Braut in einem anderen Dorf, so fand die Einholung bereits am Vortag statt, (Altm.), z.T. fand sie auch generell am Tag vor der H. (Hochzeit-Maa 251) bzw. einige Tage vor der H. (vereinz. ZE) statt, bes. bei auswärtiger Braut am Tag nach der H. (Hochzeit-Maa 251). Der Einzug der Braut war auch am Abend des Hochzeitstages möglich. Vk-Anhalta 168. In der Altm. wurde die Braut häufig auf einem Stuhl in der Mitte eines geschmückten Wagens sitzend heimgeführt, bei ihr Brautjungfern mit Tannen und Lichtern sowie dem mit Buchsbaum geschmückten Spinnrad. Dahinter fuhren Wagen mit Brautbett, Flachs und Leinen sowie mit Eltern und Gästen. Vk-Altm 253. Anderenorts folgte die Braut still dem Wagen in einem gewissen Abstand, begleitet von einigen Frauen. In einem Korb trug sie Leichentuch und Totenhemd. Hochzeit-Maa 251. Bei der Durchfahrt durch Dörfer wurde den Zuschauenden Geld, Obst und Backwerk zugeworfen. Vk-Altm 253, Brauch-Anhalt 97ff. Sperrten Frauen und Kinder mit einer Leine den Weg, musste man sich mit Geld, Gebäck oder Nüssen auslösen. Vk-Altm 253, Hochzeitsbrauch-Altm 351. Bei der Ankunft an der Feldmarksgrenze hielt der Zug, bis die Eltern des Bräutigams über die Ankunft benachrichtigt waren. Hochzeitsbrauch-Altm 351. Bei der Ankunft am Hof fing der Bräutigam die vom Wagen springende Braut auf und trug sie zum Herd (Vk-Altm 254) oder führte sie in die Brautkammer (Hochzeit-Altm 25), wo beide eine mit Viehfutter versehene Suppe aßen, damit das Vieh gedeihe. Kam die Braut mit einem Wagen, musste dieser im Tor über Reisig, Mistgabel und Beil fahren. Vk-Anhalta 169 (KÖ-Wü). Nach ihrer Ankunft musste sie Reis kochen (BE-Il), in vollem Schmuck das Feuer im Herd entzünden (ZE-Kö), Wasser holen und kochen (KÖ-Tre). Vk-Anhalta 168. – 4. Kirchgang und Trauung: Die Trauung fand meist am frühen Nachmittag statt. Der Weg zur Kirche war mit Sand und Blumen gestreut, das Dorf geschmückt. Dagegen wurde häufig Häcksel gestreut, wenn die Braut nicht mehr jungfräulich war. Hochzeit-Altm 27, Vk-Anhalta 163 (BA-Fro Ra). Man konnte dem Paar einen baldigen Tod erwirken, indem man Friedhofserde auf den Weg streute. Abergl-Altm 23f. Der Zug zur Kirche wies versch. Formen auf, meist folgte hinter Kapelle und Brautjungfern die Braut, geleitet von zwei Brautführern, vor dem Bräutigam mit zwei Bräutigamsführern, dem dann der übrige Zug folgte (Vk-Altm 254f.), oder hinter der Braut gingen alle Frauen und Mädchen, hinter dem Bräutigam die Männer und Burschen (Hochzeit-Mab 89f.). Auf dem Rückweg war die Reihenfolge umgekehrt. Es bedeutete Glück, wenn es einmal leicht in den Kranz regnete. Vk-Altm 251. Wenn’t hell Wäder is, dänn kümmt de Dod mang. Abergl-Altm 20. raej’n bringet saej’n. Hochzeit-Mab 73 (HA-Alv). Anderenorts bedeuteten jedoch Regen oder Gewitter auf dem Kirchweg Unglück, Zank und Streit in der Ehe, Schnee oder Sonnenschein dagegen Glück. Vk-Anhalta 161, Brauch-Anhalt 97f. Begegnete dem Brautpaar auf dem Weg zur Kirche zuerst eine männl. Person, bedeutete dies Glück, eine weibl. Unglück. Brauch-Anhalt 97f., Vk-Anhalta 164. Auf dem Weg zur Kirche durften sich die Brautleute nicht umsehen, sie hielten sonst schon nach anderen Ausschau. Abergl-Altm 22, Vk-Anhalta 164. In der Altm. trug das Paar oder nur der Bräutigam zur Trauung Getreidekörner in den Schuhen, um die Fruchtbarkeit des übernommenen Bodens zu erhöhen. Die Braut trug Haar von allen Vieharten im Schuh, damit das Vieh gedeihe. Altm., Vk-Anhalta 163 (ZE-Na). Um nie in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, trug die Braut eine Münze im Haar versteckt (Hochzeitsbrauch-Altm 351), legte der Bräutigam der Braut ein Geldstück in den Schuh (Vk-Anhalta 163) oder trug selbst eine Münze im Stiefel (KÖ-Wu). Späterem Mangel wollte man vorbeugen, indem man der Braut Salz ins Kleid (KÖ-Wu) oder dem Bräutigam Brot und Salz in die Rocktasche steckte (ZE-Roß). Vk-Anhalta 162f. Um später genügend Flachs zu haben, wurde der Braut Leinsamen in den Kranz gestreut. Brauch-Rie 744. Die Braut trug in der Tasche Dill und Salz zum Schutz vor Unheil. Vk-Altm 254f. Bei der Trauung musste sich das Paar so dicht aneinanderdrängen, dass niemand hindurchsehen konnte, damit kein Unheil zwischen sie käme. SA-Wist, Abergl-Altm 22, Volksgl-Ma 76 (CA-Egg Glö), Vk-Anhalta 164 (ZE-Na, BA-Fro, KÖ-Wö). Scheidung und Tod drohten, wenn vor dem Altar ein Partner den Arm des anderen losließ, ebenso, wenn beim Ringwechsel ein Ring zur Erde fiel. Abergl-Altm 22. Auf wessen Seite die Altarkerze zuerst niederbrannte, der würde zuerst sterben. Vk-Anhalta 164 (ZE-Stre). Flackernde Altarkerzen verhießen eine stürmische, ruhige eine friedliche Ehe. Abergl-Altm 22. Verlor der Bräutigam den Strauß, würde er bald sterben. Vk-Anhalta164 (BA-Sip). Verlor die Braut einen Zweig oder eine Blüte des Myrtenzweiges, so brächte dies Unglück. Volksgl-Ma 77 (HA-Bo). Fiel der Braut das Taschentuch aus der Hand, würde bald ein Todesfall in der Familie eintreten. Vk-Anhalta 164 (ZE-Stre). Böswillige konnten der Ehe Kinderlosigkeit verursachen, indem sie beim Segen ein neues Schloss zuschlossen. Vk-Anhalta 164 (DE-Go). Dasselbe träte ein, wenn man in der Tasche ein Erbschloss dreimal auf und zuschlösse. Abergl-Altm 23f. Bei der Trauung suchten die Brautleute, die Vorherrschaft in der Ehe zu erringen: Jeder war bemüht, zuerst den Fuß über die Schwelle der Kirchentür zu setzen. Volksgl-Ma 76 (HA-Bo, WA-Ble, CA-Glö), Vk-Anhalta 164. Die Braut setzte vor dem Altar ihren linken Fuß vor den Bräutigam (Vk-Anhalta 164), trat dem Bräutigam bei der Trauung (Hochzeitsbrauch-Altm 351) bzw. beim Ringwechsel (Vk-Anhalta 164) unmerklich auf den Fuß, versuchte beim Segen auf dem Rockschoß des Bräutigams zu knien oder zerbrach beim Jawort einen Holzsplitter (Abergl-Altm 23). Beim Handreichen vor dem Alter galt es, die Hand bzw. den Daumen oben zu halten. SA-Wist, Volksgl-Ma 76, Vk-Anhalta 164. Auf dem Heimweg wurde das Paar von Frauen und Kindern aufgehalten und musste sich mit Geld auslö- sen. Vk-Anhaltb 40. Dies wurde als Glück bringend (ZE-Reu, BE-GrWi) und die Ehe festigend angesehen (BE-Plö); geschah es nicht, würde das Paar kein Glück haben oder wurde verachtet (BA-Bad). Vk-Anhaltc 16. Im nwaltm. Gebiet wurde bereits beim Rückweg ein  Brtlpveranstaltet. Hochzeit-Altm 35. Vor dem Eintritt in das Hochzeitshaus verzehrte das Paar Brot und Salz bzw. Brot, Salz und Wasser (Vk-Anhaltb 42), auch Brot, Pellkartoffeln und Salz, wobei die junge Frau das Brot selbst anschneiden und den Kanten aufbewahren musste (Vk-Harz 6/7,56). Vor dem Haus wurde ein astreiches Stück Holz zersägt. Vk-Harz 6/7,56, Vk-Anhaltb 44 (ZE-Cos, BE-Neu). Im s GA wurde das Paar mit einem Willkommenstrunk empfangen, die Braut musste den Rest hinter sich schütten. Hochzeit-Mab 93. – 5. Hochzeitsmahl und Tanz: Das Hochzeitsmahl dauerte mehrere Stunden, dabei wurden versch. Reden gehalten. Bis 1914 musste die Braut Erbsen, Bohnen, Hirse usw. auslesen, während die anderen aßen (DE-GrKü), der Bräutigam musste die Knochen abknabbern (BA-Ha, KÖ-Bie). Vk-Anhaltb 43f. Während des Essens wurde der Braut ein Schuh entwendet und versteigert, der dann vom Bräutigam eingelöst werden musste. Vk-Anhalta 167. Im Harz geschah dies erst um Mitternacht. Vk-Harz 6/7,56. Nach dem Mahl folgte der Brauttanz. Die Braut tanzte mit jedem männl. Hochzeitsgast in der Rangfolge des Verwandtschaftsgrades, dafür zahlten die Tänzer der Kapelle ein besonderes Trinkgeld. Erst danach durfte sie mit dem Bräutigam tanzen. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde in den meisten Gebieten der Altm. der  Brtlp durchgeführt. Um Mitternacht wurde der Schleier abgetanzt, d.h. nach einem Tanz von Braut und Bräutigam wurden Schleier und Brautstrauß durch Haube und Zipfelmütze ersetzt. In versch. Varianten gingen Schleier und Strauß an das zunächst heiratende Paar über. Seit dem Ende des 19. Jh. wurde der Schleier auch zerrissen und die Stücken von Freundinnen der Braut mit nach Hause genommen. Vk-Harz 6/7,57. Danach konnte sich das Brautpaar zurückziehen. Ihm wurden jedoch häufig von den jungen Leuten Streiche gespielt. Man entwendete Kopfkissen und Unterbett, niemals das Deckbett. Die Bettteile mussten mit Getränken u. a. Gaben ausgelöst werden. Brauch-Anhalt 97ff. (HA-Hi). Nachdem das Brautpaar sich zurückgezogen hatte, zog in der Altm. die Hochzeitsgesellschaft in die Brautkammer, um zu überprüfen, ob beide unter einer Decke lä- gen und der Bräutigam wandwärts läge. Dabei wurde zugleich nach alkoholischen Getränken gesucht, die zu diesem Zweck im Bett versteckt waren ( Brtbettstrmen). Hochzeit-Altm 45. – 6. Zweiter Tag der Hochzeit: Am Morgen holten die jungen Leute die nicht rechtzeitig erschienenen Gäste mit dem Wagen ab, wobei z.T. derbe Späße getrieben wurden. In der Altm. wurden am Vormittag  Wgenfte geholt und das  Brtbett eingeholt. Beim “Kampf um das alte Spinnrad” musste eine Brautjungfer ein mit Buchsbaum geschmücktes altes Spinnrad von einem Nachbargehöft ins Hochzeitshaus tragen. Dabei wurde sie tanzend umringt von den unverheirateten Burschen des Dorfes, die zugleich den Versuch der verheirateten Männer abwehren mussten, in den Kreis einzudringen und das Spinnrad zu zerstören. Vk-Altm 255f., Hochzeit-Altm 46ff. Im Harz versuchten Kinder, die Braut zu  snren, so dass sie sich auslösen musste. Vk-Harz 6/7,58. Der Bräutigam wurde auf eine Leiter gebunden und zum Teich getragen. Dort musste ihn die Braut mit zwölf Flaschen Wein auslösen. Vk-Harz 6/7,58. Am Nachmittag wurden die Geldgeschenke der Gä- ste vom Brautpaar entgegengenommen ( Brthne). Vk-Altm 257f., Hochzeit-Altm 48. Im Harz geschah dies am Abend. Dort wurde das Geld in Zinnbecken mit Dill, Brotkrumen und braunem Dost gelegt. Vk-Harz 6/7,58. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde der  Brtfang durchgeführt. Hochzeit-Altm 51. – 7. Nachfeiern: Am zweiten Tag wurden diejenigen zu Kaffee und Kuchen gebeten, die zwar nicht zur H. geladen waren, aber dennoch ein Geschenk gemacht hatten, am dritten Tag die Freundinnen der Braut. Vk-Anhaltb 45. Das  N-menbr wurde am Tag nach der H. gehalten. Hochzeitsbrauch-Altm 353.  Frt Frte Heirat Köste Tre Trung.
Lautf.: Hochtt, -td verbr. nwaltm. Altm., vereinz. JE2 JE1 ZE, verbr. elbostf. (außer ö); -zt verstr. JE2 JE1 n ZE, vereinz. WA, BLA-Sti, vereinz. QUE BA CA; -zeit verbr. ZE, verstr. anhalt. Zuss.: Hundehochzeit, Ktsten-.
Kistenwgen m. ‘Wagen, auf dem die Aussteuer der Braut am Tag vor der Hochzeit in das Haus des Bräutigams befördert wurde’ 2: Hochzeit-Altm 21, Hochzeitsbrauch-Altm 350, Vk-Altm 258, 3: Vk-Ask 134.
Lautf.: KistenwagenHochzeitsbrauch-Altm 350, Vk-Altm 258; Kesten- Hochzeit-Altm 21; kestewn Vk-Ask 134.
Köste f. 1. ‘ländliches Fest(mahl)’ 1: vereinz. nwaltm., 2: Wb-Altm 113, SA-Ma Rie Sa, Mda-Ar 30, STE-Wa. – 2. ‘Hochzeitsfest’,  Hochtt, 1: vereinz. nwaltm., 2: Id-Altm, Hochzeitsbrauch-Altm 349, SA-GrChü, OST-Gen.
Lautf.: Köst, [köst]; außerdem: [kst] Mda-Ar 30. Zuss.: zu 1.: Hmel-, Lken-, Klme-, Mt-.
Löfte f. ‘Verlobung’, auch die Verlobungsfeier, veralt., 1: verbr. nwaltm., 2: verstr. Altm., 3: Mda-Ohre (GA-Rä), Sprw-Harzvorlg 254 –Ok ick mütt gratoleern
To düs Löft un fro Fest:
Mücht’ noch ju Glück vömehrn,
Düt wer dät Allerbest.
Kredel 1929,167.
– Brauch: Zur L. kamen die beiden Familien zusammen, um zunächst Mitgift und Besitzverhältnisse zu regeln. Anschließend wurde der Termin für die Hochzeit festgelegt. Einigte man sich nicht, kam die Verlobung nicht zustande. Durch ein deutliches Jawort und einen Kuss der Verlobten, nur slt. auch durch das Wechseln von Verlobungsringen, wurde der Bund besiegelt. Eine gemeinsame Mahlzeit beschloss die L. Hochzeit-Altm 12f., Hochzeitsbrauch-Altm 349.
Lautf.: Löfte Mda-Ohre (GA-Rä), Sprw-Harzvorlg 254; Löf(f)t verbr. nwaltm., verstr. Altm., Lövt Hochzeitsbrauch-Altm 349; [lft] Mda-Ar 30. Zus.: Hand-.
Nmenbr n. 1. ‘Bier, das der Gemeinde bei einem Besitzer- und damit Namenswechsel eines Bauernhofes, Gasthauses u.ä. ausgegeben wurde’ 2: vereinz. Altm. – … wenn so’n Hof en neien Herrn kreg, müßt de de Gemein’ ‘ne Tunn Brunbeer gewen. Un dat wart “Noam’beer” näumt, … Hausfr-Altm 1937,95. – 2. ‘bei Besitzerwechsel eines Bauernhofes durch Heirat am Tag nach der Hochzeit stattfindendes Mahl’, eingeladen wurden alle über Grundbesitz verfügenden Einwohner und deren Frauen, 2: Hochzeitsbrauch-Altm 353, STE-Schi.
Lautf.: Naombr Wb-Altm* 64, Wb-Altm** 44, Noam’beer Hausfr-Altm 1937,95; Nmbier STE-Schi.